Die Schulordnungen sehen hierfür folgende Regelung vor (z.B. § 33 Abs. 5 Übergreifende Schulordnung):
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Bitte informieren Sie in diesem Fall, wie bei jedem Fehlen Ihres Kindes, die Schule.
Winterliche Straßenberhältnisse
Aktuelle Informationen zur Betriebssituation erhalten Sie unter
http://betriebslage.orn-online.de/Betriebslage-ORN.pdf