Möglichkeiten der staatlichen Förderung
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Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen und ermuntern von Möglichkeiten der staatlichen Förderungen Gebrauch zu machen und einen für Sie zutreffenden Antrag bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zu stellen. |
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1. Möglichkeit: Bildung und Teilhabe Um möglichst allen Kinder die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, können Familien mit mittleren oder geringen Einkommen Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragen. Das Mittagessen ist für diese Kinder kostenfrei. Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat, wer einer der folgenden Leistungen erhält: |
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2. Möglichkeit: Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz (1-Euro-Essen) Eine weitere finanzielle Unterstützung bietet der Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz mit einem ermäßigten Kostenanteil von 1,00 Euro pro Essen. Es gelten die Einkommensgrenzen analog der Lernmittelbefreiung und betragen somit für Kinder im Haushalt: |
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der Eltern* |
eines Elternteils |
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ein Kind |
26.500 € |
22.750 € |
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zwei Kinder |
30.250 € |
26.500 € |
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drei Kinder |
34.000 € |
30.250 € |
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vier Kinder |
37.750 € |
34.000 € |
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usw. * oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt |
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Sofern Sie unter den Personenkreis der beiden Sozialleistungen fallen, kann umgehend mit Beginn des neuen Schuljahres die Kostenübernahme oder Ermäßigung der Mittagsverpflegung beantragt werden. |
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Die Anträge mit den erforderlichen Einkommensnachweisen schicken Sie bitte an: Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen stehen Ihnen bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis nachfolgende Ansprechpartner:innen zur Verfügung: |
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