Schwerpunktschule

Inklusion (vom lat. includere: einbeziehen, einschließen) bedeutet die Einbeziehung und Zugehörigkeit eines jeden Menschen und beschreibt ein Menschenrecht.
Artikel 13 des UN-Sozialpaktes erkennt dementsprechend jedem Menschen das Recht auf Bildung an. Genauer wird dies im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention gefasst, der das Recht behinderter Mensch auf Bildung gewährleistet. Nach dem Prinzip der Gleichberechtigung gewährleisten die genannten Artikel somit ein einbeziehendes Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 haben wir uns als Schwerpunktschule dem Ziel einer Einbeziehung und Förderung aller Schüler:innen verschrieben und versuchen einer jeden Schülerin / einem jeden Schüler, entsprechend ihrer / seiner individuellen Bedürfnisse, einen Lernraum zu schaffen, in dem sie ihre / er seine Stärken weiter ausbauen und an ihren / seinen Schwächen arbeiten kann.